Schwimmeintritte
Ermäßigte Entgelte zahlen gegen Vorlage von entsprechenden Ausweisen bzw. Bescheinigungen folgende Personen:
- Paderborn Karte-Inhaber
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
- Schwerbehinderte
- Bundesfreiwilligendienstleistende
- Schüler, Studenten und Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
Der Nachweis der Ermäßigung ist beim Eintritt in das Bad zu erbringen.